Minijob-Regelungen Verstehen als Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Minijobs gehören zum deutschen Arbeitsmarkt wie die Mehrwertsteuer zum Einkaufszettel – überall präsent, aber oft missverstanden. Ob wir als Arbeitgeber kleine Arbeitskräfte einstellen oder als Minijobber selbst arbeiten, die geltenden Regelungen sind entscheidend für rechtliche Sicherheit und finanzielle Stabilität. In diesem Leitfaden erklären wir euch die wichtigsten Aspekte der Minijob-Regelungen, damit ihr von der Theorie zur praktischen Anwendung übergeht – ohne kostspielige Fehler zu begehen.
Was ist ein Minijob und wie ist er definiert?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, die unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Der Gesetzgeber definiert Minijobs als Arbeitsverhältnisse, bei denen die Verdienste regelmäßig eine festgelegte Grenze nicht überschreiten oder die Beschäftigung zeitlich begrenzt ist.
Die Besonderheit: Minijobs sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Das macht sie attraktiv für beide Seiten – Arbeitgeber können flexibel Personal einsetzen, Arbeitnehmer können hinzuverdienen, ohne in die volle Sozialversicherung einzahlen zu müssen.
Aktuelle Grenzen und Verdienststaffeln
Seit Januar 2024 gelten folgende Grenzen für Minijobs:
- Monatlicher Minijob: Das Arbeitsentgelt darf monatlich 538 Euro nicht überschreiten
- Kurzfristiger Minijob: Die Beschäftigung ist auf maximal 3 Monate oder 120 Arbeitstage pro Jahr begrenzt, unabhängig vom Verdienst
- Künstlersozialabgabe: Für freie Künstler und Publizisten gelten teilweise andere Regelungen
Wichtig zu wissen: Diese Grenzen werden regelmäßig an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Ihr solltet daher jährlich überprüfen, ob eure Minijobber noch unter der geltenden Grenze bleiben.
Unterschied zwischen Minijob und Midijob
Oft werden Minijobs und Midijobs verwechselt – dabei gibt es einen klaren Unterschied:
| Verdienstgrenze | Bis 538 Euro/Monat | 539 bis 1.300 Euro/Monat |
| Sozialversicherung | Keine (Pauschalabgaben) | Gleitzone mit reduzierten Beiträgen |
| Steuern | Pauschalsteuer 2% | Reguläre Einkommensteuer |
| Rentenbeitrag | Arbeitnehmer zahlt 3,6% (optional) | Regulärer Beitrag |
| Zielgruppe | Flexible Zusatztätigkeit | Übergang zur regulären Beschäftigung |
Wer als Minijobber über 538 Euro hinaus verdient, rutscht automatisch in die Midijob-Zone. Das ist kein Drama, aber es bedeutet höhere Abgaben für beide Seiten. Für Arbeitgeber wird es dann weniger attraktiv, für Arbeitnehmer sinkt netto das Einkommen deutlicher.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Als Minijobber habt ihr ähnliche Grundrechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch – allerdings mit einigen wichtigen Besonderheiten. Wir erklären euch, auf welche Ansprüche ihr achten solltet und wo Fallstricke lauern.
Sozialversicherung und Steuern für Minijobber
Das Sozialversicherungssystem für Minijobber funktioniert anders als bei regulären Angestellten. Hier die wichtigsten Punkte:
Pauschalbeiträge: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben:
- 2% Pauschalsteuer
- 15,5% Sozialversicherungsabgabe (für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung)
Rentenversicherung: Minijobber sind nicht automatisch in der Rentenversicherung versichert. Allerdings zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag. Minijobber können sich selbst versichern (3,6% des Lohns), um Rentenansprüche zu erwerben – das ist freiwillig aber sinnvoll.
Krankenversicherung: Bei einem Minijob zahlt ihr nicht in die Krankenversicherung ein. Seid ihr familienversichert, bleibt das erhalten. Seid ihr selbstständig, müsst ihr euch selbst versichern.
Steuern: Durch die Pauschalsteuer von 2% fallen für euch normalerweise keine zusätzlichen Einkommensteuer-Zahlungen an – es sei denn, ihr habt andere Einkommensquellen.
Arbeitsschutz und Arbeitszeitregelungen
Ein häufiger Irrtum: Nur weil ihr einen Minijob habt, gelten für euch nicht weniger Arbeitsschutzgesetze. Im Gegenteil – der Arbeitsschutz ist ein Grundrecht, unabhängig von der Verdiensthöhe.
Das müssen Arbeitgeber euch bieten:
- Sichere Arbeitsbedingungen (Einhaltung der DGUV-Vorschriften)
- Angemessene Ruhezeiten und Pausen
- Einhaltung des Mindestlohns (seit 1. Januar 2024: 12,41 Euro pro Stunde brutto)
- Keine Diskriminierung
- Einhaltung der Arbeitszeitgesetze (maximal 10 Stunden täglich, 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt)
Urlaubsrecht: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens 4 Wochen pro Jahr bei 5-Tage-Woche, mindestens 20 Tage insgesamt).
Kündigungsschutz: Das allgemeine deutsche Kündigungsschutzgesetz gilt auch für Minijobs. Eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund ist nicht zulässig – es sei denn, es gibt besondere Gründe (z. B. wiederholte schwere Pflichtverletzungen).
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber habt ihr bei der Einstellung von Minijobbern spezifische Anforderungen zu erfüllen. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Strafen und Bußgelder – deshalb ist es wichtig, die Spielregeln zu kennen.
Anmeldung und Versicherungspflicht
Bevor die erste Arbeitsstunde geleistet wird, muss der Minijobber angemeldet sein. Das ist nicht optional – es ist eine klare Pflicht.
Wer muss angemeldet werden?
- Alle Minijobber in Haushalten (Haushaltshilfen, Gärtner, Handwerker)
- Alle Minijobber in Betrieben und Unternehmen
- Kurzfristig Beschäftigte (über 3 Monate oder 120 Tage hinaus)
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung findet bei der Minijob-Zentrale statt – einer Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung. Das geschieht über das Online-Portal oder per Formular. Die Anmeldung muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigung erfolgen.
Versicherungsbeitrag: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15,5% des Lohns als Sozialversicherungsbeitrag plus 2% Pauschalsteuer – insgesamt also 17,5% Aufschlag auf den Bruttolohn.
Buchführung und Dokumentation
Selbst beim Minijob müssen Unterlagen gepflegt werden. Eine ordentliche Dokumentation schützt euch vor Problemen bei Betriebsprüfungen.
Was ihr dokumentieren müsst:
- Arbeitszeitaufzeichnungen (wann hat der Minijobber gearbeitet?)
- Lohnlisten oder Abrechnungen (monatlich oder nach jeder Auszahlung)
- Arbeitsvertrag (schriftlich empfohlen, nicht zwingend vorgeschrieben, aber beweiskräftig)
- Anmeldebestätigung bei der Minijob-Zentrale
- Steuernummer des Minijobbers (für die Anmeldung erforderlich)
- Krankenversicherungsstatus des Arbeitnehmers
Aufbewahrungspflichten: Alle Unterlagen müssen mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Das ist nicht nur steuerlich sinnvoll, sondern auch rechtlich erforderlich.
Lohnabrechnung: Bei jedem Zahlungszeitraum solltet ihr eine einfache Abrechnung erstellen, aus der hervorgeht:
- Bruttolohn
- Pauschalabgaben (17,5%)
- Nettolohn (Bruttolohn minus Pauschalabgaben)
- Zeitraum der Tätigkeit
Für Minijobs in privaten Haushalten gibt es vereinfachte Möglichkeiten wie die pauschalisierten Erhebungszuschläge – informiert euch bei der Minijob-Zentrale nach den aktuellen Möglichkeiten.
Häufige Fragen und praktische Anwendungsbeispiele
Kann ein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die Einkünfte aus allen Minijobs dürfen zusammen 538 Euro pro Monat nicht überschreiten. Wer mehrere Jobs hat, müssen diese untereinander kommunizieren, damit die Grenze nicht überschritten wird.
Beispiel: Martin arbeitet montags und dienstags bei Bäckerei A für 200 Euro und mittwochs bis freitags bei Café B für 300 Euro – insgesamt 500 Euro. Das ist noch Minijob-Status. Würde Café B ihn noch samstags 100 Euro bezahlen, wäre er bei 600 Euro und damit über der Grenze.
Was passiert, wenn die 538-Euro-Grenze überschritten wird?
Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend als reguläre Beschäftigung behandelt. Das bedeutet:
- Nachzahlungen für Sozialversicherung und Steuern
- Nachzahlungen des Arbeitgebers (17,5%)
- Mögliche Strafen und Bußgelder für beide Seiten
- Im schlimmsten Fall Vorwürfe der illegalen Beschäftigung
Deshalb: Regelmäßig Stundenabrechnungen führen und die 538-Euro-Grenze im Blick behalten.
Muss ich mit einem Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag machen?
Gesetzlich ist das nicht zwingend erforderlich. Aber: Ein schriftlicher Vertrag ist hochgradig empfohlen. Er schützt euch beide und verhindert Missverständnisse über Arbeitsbedingungen, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.
Beispiel eines Mini-Arbeitsvertrags:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Tätigkeit und Arbeitsort
- Arbeitsbeginn und erwartete Dauer
- Arbeitsstunden pro Woche
- Bruttolohn und Zahlungsweise
- Kündigungsfrist (mindestens 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats, gesetzlich vorgeschrieben)
- Hinweis auf Minijob-Status
Kann ich einen Minijobber während der Probezeit kündigen?
Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats – auch in der Probezeit. Für euch als Arbeitgeber ist die Kündigungsfrist während der Probezeit (die maximal vier Wochen betragen darf) kurz. Das macht Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen attraktiv.
Welche Lohnnebenkosten kommen auf mich als Arbeitgeber zu?
Die Antwort ist einfach: Pauschal 17,5% des Bruttolohns.
- 2% Pauschalsteuer
- 15,5% Sozialversicherungsbeitrag
Bei einem Minijobber mit 500 Euro Bruttolohn kostet euch das monatlich also 87,50 Euro zusätzlich. Das ist einer der Gründe, warum Minijobs für Arbeitgeber attraktiv bleiben – die Nebenkosten sind kalkulierbar und niedrig.
Was ist mit Urlaubsgeld oder Weihnachtsgratifikation?
Minijobber haben Anspruch auf Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn ihr Urlaubsgeld bezahlt oder eine Weihnachtsgratifikation gewährt, werden diese ebenfalls mit der Pauschale von 17,5% belastet – nicht separat verrechnet.
Kann ein Minijob befristet sein?
Ja, besonders bei kurzfristigen Minijobs ist eine Befristung üblich (z. B. für die Adventszeit im Einzelhandel). Die Befristung muss aber sachlich gerechtfertigt sein (z. B. vorübergehender Mehraufwand, saisonale Tätigkeit) und schriftlich festgehalten werden. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist unwirksam.
Wer Fragen zu konkreten Situationen hat, findet Antworten auf der Website der Minijob-Zentrale oder kann dort direkt anfragen. Für glücksspielbezogene Fragen etwa bei Casino-Jobs könnt ihr euch auch an spezialisierte Berater wie auf spinsy casino 145 wenden.
